Unsere Fachkräfte des ambulanten Pflegedienstes sorgen dafür, dass pflegebedürftige Patienten lange in ihrer gewohnten und vertrauten Umgebung Zuhause leben können. Ziel ist es, unsere Patienten darin zu unterstützen, ein großes Maß an Wohlbefinden und Selbstständigkeit beizubehalten – oder wieder zu erhalten.
Die Qualität unseres Pflegedienstes der DRK-CuraVita Esslingen gGmbH wurde am 24.07.2013 vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. Das Gesamtergebnis der Prüfung ergab die Bestnote 1,0, die für uns Ansporn für eine weiterhin gute Pflegequalität ist.
Unser Dank gilt all unseren Patienten-/innen für Ihr Vertrauen!
Gerne besuchen und beraten Sie unsere Fachkräfte bei Ihnen zu Hause. Dabei machen sie sich ein Bild über den Pflegepatient-/in und dessen Umfeld. Wir erstellen für Sie einen Pflegeplan und informieren Sie ausführlich über die Preise und Kostenträger.
Informationen zur Verhinderungspflege
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.
Quelle: Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist. Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.